Katholische Kirche vor dem Verwaltungsgericht Freiburg – Religiöser Verbraucherschutz auf dem Prüfstand

Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit

Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld

Pressemitteilung 1.2.2010

Katholische Kirche vor dem Verwaltungsgericht Freiburg – Religiöser Verbraucherschutz auf dem Prüfstand

Der Schutz des Verbrauchers im Verkehr mit Waren und Dienstleistungen ist in Deutschland eingehend geregelt. Niemand soll durch falsche oder irreführende Angaben getäuscht und hinters Licht geführt oder geschädigt werden. So kann durch die Gerichte beispielsweise untersagt werden, irreführende oder missbräuchliche Angaben im Rechtsverkehr zu unterlassen.

Seit Jahren wird darüber diskutiert, ob ein ähnlicher Schutz des Bürgers im Bereich der Religion nicht wünschenswert wäre.

Einen Vorstoß in diese Richtung haben jetzt einige Bürger, die sich Freie Christen für den Christus der Bergpredigt nennen, in Richtung auf die Marktführer im religiösen Bereich unternommen. Sie haben analog den Verbraucherschutzvorschriften die katholische Kirche abgemahnt, den Gebrauch des Begriffs „christlich“ für ihre Konfession zu unterlassen.

Nachdem die katholische Kirche dieser Aufforderung nicht nachkam, erhoben sie Unterlassungsklage beim Verwaltungsgericht Freiburg. Dort wird am 10. Februar 2010 über diese Klage verhandelt.

Die Kläger, unter ihnen ein Theologe, ein Arzt, zwei Journalisten und zwei Juristen, weisen nach, dass die römisch-katholische Dogmatik mit der Person und der Lehre des Jesus von Nazareth, wie sie in den Evangelien überliefert ist, nichts zu tun hat, sondern weitgehend dazu konträr ist.

Die katholische Kirche hat die Argumente der Kläger nicht widerlegt. Sie vertraut darauf, dass der von den Klägern beanstandete Etikettenschwindel und die damit verbundene Irreführung der Bürger von den Freiburger Richtern nicht beanstandet wird. Es wäre in der Tat das erste Verfahren eines effektiven Schutzes des Bürgers vor religiösem Etikettenschwindel.

Ob die Freiburger Richter in der Lage sind, für die Bürger und gegen die katholische Kirche zu entscheiden, bleibt abzuwarten. Ihr religiöses Bekenntnis mochten die Richter den rechtssuchenden Bürgern nicht offenbaren. Inwieweit sie durch ihr Glaubensbekenntnis der katholischen Kirche verpflichtet sind, könnte aber für den Ausgang des Verfahrens nicht ohne Bedeutung sein.

Nähere Informationen: www:christus-oder-kirche.de Telefon 09391-50 42 13

Weder “Volkskirche” noch “Volkspartei” noch “christlich”.

Weder “Volkskirche” noch “Volkspartei” noch “christlich”

Die Zeiten, in denen die Unionsparteien mit Hilfe bischöflicher Hirtenbriefe satte Wahlergebnisse einfuhren, sind längst vorbei. Die Kirchen wurden leerer und die Kanzelaufrufe zurückhaltender, denn das Ansehen der Kirchen war beträchtlich gesunken und ihre ungenierte politische Parteinahme eher kontraproduktiv. Einem Gemeinwesen, dessen Verfassung die Trennung von Staat und Kirche vorsieht, stand solche Zurückhaltung auch gut an.

Offenbar wollen einige das jetzt ändern: Als sich der CDU-Vorstand zu seiner Klausurtagung zum Jahresauftakt traf, fanden sich auch die Spitzen der beiden Amtskirchen ein, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch und Landesbischöfin Dr. Margot Käßmann. Der kirchenfromme CDU-Generalsekretär Gröhe schwärmte: “Ob es um den Weg aus der internationalen Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise geht, um die Bewahrung der Schöpfung, um die Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme oder um Deutschlands Verantwortung in der Welt: Die beiden großen Volkskirchen und die CDU sind füreinander besonders wichtige Gesprächspartner.” Und Erzbischof Zollitsch tönte, es sei wichtig, “dass die CDU als große Volkspartei sich auch in Zukunft mit dem “C” zum christlichen Menschenbild als Grundlage und Kompaß ihrer Politik bekennt.” Haben wir recht gehört – “Volkskirche” und “Volkspartei”?

Nur mehr rund 60% der Deutschen sind Mitglieder einer der beiden Amtskirchen. Die wenigsten von ihnen sind noch echte Gläubige, die zum Sonntagsgottesdienst erscheinen. Wenn der neue CDU-Generalsekretär von einer “Volkskirche” spricht, muss er geträumt haben.

Ähnlich erging es wohl Erzbischof Zollitsch, der die CDU “als große Volkspartei” apostrophierte, obwohl davon spätestens seit den letzten beiden Bundestagswahlen keine Rede mehr sein kann. Die Reste der einstigen Adenauerpartei zerreisst es gegenwärtig in diverse Lager – konservative, liberale, soziale und sogenannt christliche. Das “C” steht momentan mehr für Chaos als für christlich. Deshalb beschwor nun der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz das “christliche Menschenbild als Grundlage und Kompaß der Politik der CDU”. Welches Menschenbild meint er? Das Bild eines Menschen, der sich als Jäger und Soldat bewährt? Das Bild eines Menschen, dem die Massentierhaltung kein schlechtes Gewissen macht, denn Fleisch sei schließlich “ein Stück Lebenskraft”? Das Bild eines Bürgers, der geduldig zuschaut, wie sein Staat jährlich Milliarden an eine Kirchenbürokratie verschwendet, der die Gläubigen davonlaufen. Auch Dr. Zollitsch steht auf der Gehaltsliste der Steuerzahler, von denen zwei Drittel mit der katholischen Kirche nichts zu tun haben. Und welches Menschenbild hat er für die “Bewahrung der Schöpfung” zu bieten, für die sich der evangelische CDU-Generalsekretär Gröhe kirchliche Ratschläge erhofft? Schließlich hat die Kirche die Anerkennung der Göttlichkeit der Schöpfung jahrhundertelang als sündhaften Pantheismus verteufelt und dadurch zur Natur- und Tierverachtung der westlichen Welt entscheidend beigetragen.

Die Bürger müssen aufpassen, welche Einflüsterungen bei solchen Treffen zwischen Kirchen- und Parteifunktionären erfolgen. Statt einer neuen Klerikalisierung der Politik steht deren Befreiung von kirchlichen Einflussnahmen an. Und nicht zu vergessen: Wer mit dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz gemeinsame Sache macht, tut dies mit dem Vertreter eines Systems, das von Rom aus totalitär regiert wird und sich nicht christlich nennen sollte. Denn eine Priesterherrschaft, geschweige denn eine totalitäre, hat mit Jesus von Nazareth, dem Christus Gottes, nichts zu tun.

Quelle:universelles-leben.org

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Quelle: © 2009 Universelles Leben e.V. • E-Mail: info@universelles-leben.org

Befangenheitsanträge bringen Richter in Verlegenheit

Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit

Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld

Pressemitteilung 29.12.2009

Im Freiburger Kirchenprozess:

Befangenheitsanträge bringen Richter in Verlegenheit


Ist ein katholischer Richter in der Lage, unbefangen über die Frage zu urteilen, ob seine

Kirche sich weiterhin „christlich“ nennen darf? Kann man sich vorstellen, dass er zugibt, ei-

ner unchristlichen Konfession anzugehören? Diese Frage schlägt derzeit am Verwaltungs-

gericht Freiburg Wellen. Den bisherigen Stand ihres aufsehenerregenden Verfahrens ge-

gen Erzbischof Zollitsch stellten die Freien Christen für den Christus der Bergpredigt in al-

len Kulturen weltweit rechtzeitig zum Jahresende in einer Broschüre zusammen.

Gleich zu Beginn des Verfahrens hatten die Freien Christen die zuständigen Richter nach

ihrer Konfession gefragt. Obwohl jeder Bürger diese Frage auf seiner Lohnsteuerkarte zu

beantworten hat, weigerten sich Präsident Michaelis, Richterin Kraft-Lange und Richter

Wiestler, ihr Glaubensbekenntnis anzugeben. Die Kläger lehnten daraufhin die konfessio-

nellen Geheimniskrämer wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Denn es sei offensicht-

lich, dass es hier um eine „Existenzfrage“ einer Organisation gehe, der die Richter mögli-

cherweise angehören.

Befangenheitsanträge sind in Gerichtsverfahren keine Seltenheit, doch die Verwaltungs-

richter weigerten sich rundweg, den Befangenheitsantrag überhaupt zu prüfen, schmetter-

ten ihn statt dessen einfach als unzulässig ab. „Das war eine richterliche Willkürentschei-

dung“, so Anwalt und Mitkläger Dr. Christian Sailer. Die Kläger lehnten deshalb die Richter

ein zweites Mal ab – dieses Mal, weil sie sich geweigert hatten, die Besorgnisse einer Be-

fangenheit überhaupt zu prüfen. „Solche Besorgnisse sind nach herrschender Rechtspre-

chung unter anderem auch dann berechtigt, wenn Richter grobe Verfahrensverstöße be-

gehen“, so Dr. Sailer. Dies sei hier geschehen. „Die Vorgehensweise des Gerichts“ sei mit

einer „seriösen Prozessleitung nicht mehr vereinbar.“

Die Befangenheitsanträge seien nicht zuletzt deshalb gestellt worden, weil die Freien

Christen den Richtern einen „Gewissenskonflikt“ ersparen wollten: „Das Dilemma, … zwi-

schen den Forderungen der römisch-katholischen Kirche und des Rechtstaats wählen zu

müssen.Denn in katholischen Dogmen und im Katechismus sei festgelegt, dass auch

Laien in jeder Lebenslage den Erwartungen ihrer Kirche den Vorzug vor der Rechtsord-

nung zu geben hätten.

Nach dieser brisanten Vorgeschichte darf man auf die mündliche Verhandlung gespannt

sein, die auf den 10. Februar 2010 um 14.30 Uhr im Verwaltungsgericht Freiburg, Habs-

burger Straße 103, 5.OG, Sitzungssaal VII, Zimmer 528) angesetzt wurde. Die bisherigen

Schriftsätze sind in der Broschüre „Christus Ja Kirche Nein“ nachzulesen. Die Broschüre

ist kostenlos zu beziehen unter info@christus-oder-kirche.de. Sie enthält auch die Klage

gegen die lutherische Kirche unter Bischöfin Margot Käßmann, für die bis zur Stunde noch

kein Verhandlungstermin feststeht.

Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de, Telefon 09391-50 42 13



Das Aktuellste aus den Prozessen …. gegen die Römisch-katholische Kirche und gegen die Evangelisch-Lutherische Kirche

StartseiteDas Aktuellste

aus den Prozessen …

gegen die römisch-katholische Kirche

Am 26.11.2009 verwirft die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg durch den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Michaelis, durch die Richterin am Verwaltungsgericht Kraft-Lange und den Richter am Verwaltungsgericht Wiestler durch Beschluss das Ablehnungsgesuch als unzulässig.

Die Kammer entscheidet selbst über ihre eigene Befangenheit, weil die von den Klägern angeführten Gründe unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Befangenheit rechtfertigen könnten. Grundsätzlich sei von der inneren Unabhängigkeit des Richters auszugehen. Es sei nicht erkennbar, dass dies im vorliegenden Fall nicht gewährleistet sei. Die Entscheidung der Kammer sei unanfechtbar.

Gleichzeitig mit dieser Entscheidung wird der Termin zur mündlichen Verhandlung des Verfahrens bestimmt auf Mittwoch, den 16.12.2009, 11.30 Uhr.

Schriftsatz vom 2.12.2009 [mehr ...]

Schriftsatz vom 3.12.2009
[mehr ...]

gegen die Evangelisch-Lutherische Kirche

Die beklagte Hannoversche Landeskirche hat bis heute (1.12.2009) beim Gericht nur die Abweisung der Klage beantragt, ohne auf die ausführliche Klagebegründung mit einem Wort einzugehen.

Der Klägervertreter hat deshalb folgenden Schriftsatz an das Gericht gerichtet:

Schriftsatz vom 21.11.2009 [mehr ...]

Die Reaktion:

noch keine (5.12.2009)

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“Es nicht beabsichtigt, die Frage nach dem Glaubensbekenntnis der zur Entscheidung berufenen Richter zu beantworten.”

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Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit fordern die deutschen Staatskirchenkonzerne auf, den Jahrhunderte langen Etikettenschwindel durch den Missbrauch des Namens des Jesus, des Christus, endlich zu beenden. Sie dürfen sich gerne katholisch oder lutherisch nennen, aber nicht mehr christlich. Denn ihre Lehre und ihr Tun haben mit Jesus, dem Christus, nichts zu tun.

Aus diesem Grund haben die Freien Christen sowohl die römisch-katholische Kirche als auch die evangelischen Kirchen abgemahnt, innerhalb einer bestimmten Frist zu erklären, sich nicht mehr „christlich“ zu nennen. Als die Kirchen die Frist jedoch verstreichen ließen, erhoben die Freien Christen im Herbst 2009 Klage:

Als Beklagten wählten sie auf katholischer Seite beispielhaft das Bistum Freiburg aus, da dort der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Robert Zollitsch, residiert. Auf evangelischer Seite wurde Klage gegen die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers erhoben mit der Landesbischöfin und EKD-Ratsvorsitzenden Dr. Margot Käßmann an der Spitze.

Wählen Sie links „Seitenübersicht“ und Sie können alle Texte lesen bzw. downloaden. Die Abmahnungen, die Dokumentationen, welche das Anliegen begründen, die Klageschriften und die weiteren Schriften im Rahmen dieser Auseinandersetzung.

Auf dieser Seite lesen Sie jeweils das aktuellste Dokument.

Und: Helfen Sie mit, die Klage bekannt zu machen!


Die Frage der Kläger nach dem Glaubensbekenntnis der Richter beantwortete der Berichterstatter der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg mit einem Satz:

“Es ist nicht beabsichtigt, die Frage nach dem Glaubensbekenntnis der zur Entscheidung berufenen Richter zu beantworten.”

Die Anwälte der Kläger richteten daraufhin folgenden Schriftsatz an das Verwaltungsgericht Freiburg:

Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburger Straße 103
79104 Freiburg
Per Telefax voraus: 0761/7080-888

23. November 2009
h-h

Dieter Potzel u.a. ./. Erzbistum/Diözese Freiburg

2 K 1700/09

I.

Der Berichterstatter teilt mit, dass das Erkennende Gericht die Frage nach dem Glaubensbekenntnis der Richter nicht beantworten will. Offenbar muss diese Tatsache, die jeder Arbeitnehmer, auch jeder Richter in seiner Lohnsteuerkarte offenlegen muss, den Rechtssuchenden verschwiegen werden. Da stellt sich doch die Frage nach dem “warum”?

Könnte es sein, dass sich jemand schämt, zahlendes Mitglied einer Organisation zu sein, deren Verbrechen in der Vergangenheit der vielfach preisgekrönte Autor Karl-Heinz Deschner in seinem vielbändigen Werk so ausführlich beschreibt und die heute durch ihre Kinderschänderverbrecher weltweit für Aufsehen sorgt?
Oder befürchtet jemand Repressalien von der Organisation, zu deren Glauben er sich bekannt hat?
Oder fühlt man sich zu der Vorgehensweise durch das abgebene Glaubensbekenntnis verpflichtet?
Aber wie steht es dann mit dem Eid, den die Richter auf die Verfassung geschworen haben, die Sie zur Unparteilichkeit verpflichtet und keine geheimen Vorbehalte duldet?

Es muss sich um einen schwerwiegenden Gewissenskonflikt der Richter handeln. Keiner von ihnen hätte wohl ein Problem damit, im Falle eines Verfahrens zwischen den Fußballvereinen Bayern München und SC Freiburg um Namensrechte seine Mitgliedschaft beim SC Freiburg offenzulegen und die Besorgnis seiner Befangenheit zu bejahen oder mindestens zur Diskussion zu stellen. Doch im vorliegenden Fall scheint dies nicht so einfach zu sein.

Um den zur Entscheidung berufenen Richtern entgegenzukommen und ihnen den Gewissenskonflikt zwischen den mit der Drohung der ewigen Verdammnis unterlegten Forderungen des Glaubens, zu dem sie sich bekennen, und dem Rechtsstaatgebot, dem sie durch ihren Diensteid verpflichtet sind, zu ersparen, lehnen die Kläger sie wegen

Besorgnis der Befangenheit


ab.

Die Besorgnis der Befangenheit ergibt sich für jeden vernünftigen Rechtssuchenden aus der dargestellten Konfliktsituation zwischen der Kirchenbindung und dem Rechtstaatsgebot. Im schlimmsten Fall erkennt der betroffene Richter, der meist schon vom Säuglingsalter an der Indoktrination seines von ihm bekannten Glaubens unterliegt, seine eigene Befangenheit selbst gar nicht mehr.

Das Glaubensbekenntnis der Richter können die Kläger nicht glaubhaft machen. Das Verhalten des Gerichts lässt aber keinen anderen Schluss zu, als dass die Richter sich dort zu einem Glauben bekennen, der eine Entscheidung zum Nachteil der Kläger verlangt. Das Schweigen kann also in diesem Fall, wo es um die fundamentale Frage des Etikettenschwindels der römisch-katholischen Kirche geht (und parallel dazu in einem anderen Verfahren gegen die Lutherkirche) nur als weiterer Grund zur Besorgnis der Voreingenommenheit betrachtet werden.

Dass es sich dabei nicht um rein theoretische Überlegungen handelt, zeigen die Erfahrungen der Unterzeichner mit Organen der Justiz im Raum Würzburg. Dort wurde ein Kirchenaussteiger von einem Staatsanwalt mit kirchlichem Glaubensbekenntnis angeklagt und von ebensolchen Richtern wegen Beleidigung verurteilt, weil er eine Person mit römisch-katholischem Glaubensbekenntnis als Inquisitionshelfer bezeichnet hatte, die seinen Glauben öffentlich beschimpft hatte.

Jeder unvoreingenommene Bürger wird dies als absurd empfinden: Wer jemanden als Helfer der Inquisition – heutiger Name Glaubenskongregation – bezeichnet, wird verfolgt und bestraft. Wer Vorsitzender der Inquisition – heutiger Name Glaubenskongregation – ist, wird Papst, so wie Joseph Ratzinger, und von den gleichen bejubelt.

Das Spannungsverhältnis zwischen Recht und konfessionellem Glaubensbekenntnis kann also nicht nur zum Verlust des Rechtes, sondern sogar zum Verlust der Vernunft führen.

II.

Die Kläger halten das vorliegende Verfahren nicht für eine Entscheidung durch Gerichtsbescheid geeignet.

III.

Freie Christen für den Christus der Bergpredigt, die ihre Löschung aus den Taufregistern der römisch-katholischen Staatskirche verlangt haben, haben wiederholt die Antwort bekommen, die auch schon in der Klage als offizielle Position der römisch-katholischen Kirche dargestellt wurde, dass es sich bei der Taufe um ein untilgbares Prägemal handle. Dabei wird auf CIC can. 849 verwiesen.

Die Kläger Nr.3 und Nr.6 sind unmittelbare Opfer dieses “ewigen” Mals, das ihnen die römisch-katholische Kirche nur aufbrennen konnte, weil sie die Eltern über ihre unchristliche Lehre mit dem Wort “christlich” arglistig getäuscht hat. Dieser Makel soll nach dem Selbstverständnis der römisch-katholischen Kirche den Opfern bis in alle Ewigkeit anhaften. Im Klartext heißt das: Das Opfer kann zwar seinen Austritt aus der römisch-katholischen Kirche erklären, aber das hilft ihm nicht. Die römisch-katholisch Kirche läßt keinen mehr frei, den sie einmal mit dem falschen Etikett “christlich” eingefangen hat. Und so sind auch die Kläger in diesen Teufelskreis geraten: Sie sind auf ewig verdammt, in dieser Institution zu sein, und auf ewig verdammt (… der sei verflucht), weil sie die unchristliche Dogmenlehre dieser Institution nicht glauben. Sie sind also jetzt auf alle Ewigkeit an diese Lehre gebunden, die bekanntlich Ursache schwerer ekklesiogener Neurosen ist.

Diese Lehre ist unchristlich, weil sie die Bergpredigt faktisch außer Kraft gesetzt hat. Damit stellt sie sich gegen die Bergpredigt, die zentrale Lehre des Jesus, des Christus, ist also unchristlich. Und damit ihr Etikettenschwindel nicht sogleich auffliegt, hat die römisch-katholische Kirche über Jahrtausende alle Menschen und Volksgruppen umgebracht, die nach den christlichen Lehren der Bergpredigt leben wollten, Markioniten, Manichäer, Katharer, Bogumilen, Anhänger Savonarolas, und viele mehr.

Zusammengefasst heißt das aus der Sicht der römisch-katholischen Kirche: “Die Lehre des Jesus, des Christus, die Bergpredigt, ist nicht lebbar, das beweisen wir, indem wir dafür sorgen, dass alle, die es tun, verleumdet, diskriminiert, mundtot gemacht oder umgebracht werden, soweit, wie es die politische Lage gerade erlaubt”.

Die Infamie besteht aber darin, dass man den Menschen vorspiegelt, man handle im Namen dessen, dessen Lehre und Nachfolger man auf brutalste Weise bekämpft.

Aus Sicht der Opfer, zu denen die Kläger gehören, die Kläger Nr.3 und Nr.6 besonders durch das von der römisch-katholischen Kirche verpasste Prägemal, ist der katholischen Kirche all dies nur wegen des Missbrauchs des Namens Christi möglich . Es ist höchste Zeit, dass ihr dies untersagt wird.

Dr. Sailer
Rechtsanwalt

Dr. Hetzel
Rechtsanwalt


Download: Dieter Potzel u.a. ./. Erzbistum/Diözese Freiburg – 23.11.2009.pdf [62 KB]

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Vatikankirche beantragt Klage abzuweisen

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Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit fordern die Staatskirchenkonzerne auf, den jahrhundertelangen Etikettenschwindel durch den Missbrauch des Namens des Jesus, des Christus, endlich zu beenden. Sie sollen sich katholisch oder lutherisch nennen, aber nicht mehr christlich.

Auf die Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg erwiderte die beklagte römisch-katholische Kirche mit dem Antrag, die Klage abzuweisen.

Den Klägern stünde das Recht, die Beklagte zu verklagen, nicht zu. Die Gerichte hätten keine Befugnis, darüber zu urteilen, ob die Beklagte sich christlich nennen darf oder nicht , das sei eine innere Angelegenheit der katholischen Kirche, für die das staatliche Gericht nicht zuständig sei.

Auf die von den Klägern vorgetragenen Tatsachen geht die Beklagte gar nicht ein und erklärt, sie werde “zu den religiösen und theologischen Fragestellungen, die von den Klägern aufgeworfen werden, keine Stellungnahme abgeben”. Die Beklagte verweist darauf, dass die Bezeichnung “römisch-katholisch” geschützt ist und betont: “Der Begriff ‘christlich’ ist nicht geschützt”.

Die Kläger haben daraufhin mit folgendem Schriftsatz an das Verwaltungsgericht Freiburg geantwortet:

Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburger Straße 103
79104 Freiburg
Per Telefax voraus: 0761/7080-888

10. November 2009
h-h

Dieter Potzel u.a. ./. Erzbistum/Diözese Freiburg

2 K 1700/09

In seinem Schriftsatz vom 27.10.2009 gibt der Beklagtenvertreter zu erkennen, dass er die Klageschrift nicht verstanden hat. Die Kläger haben sowohl in der Abmahnung als auch in der Klage wiederholt klargestellt, dass sie der Beklagten weder ihre Lehre, noch ihre Taten, noch ihre Untaten streitig machen. Sie kann ihre “innerbetrieblichen” Angelegenheiten regeln wie sie will, und sie kann sich nennen, wie sie will, aber nicht christlich.

Die Kläger wenden sich dagegen, dass die Beklagte sich als “christlich” bezeichnet, obwohl weder das, was sie in die Öffentlichkeit verbreitet, noch das, was sie in der Gesellschaft tut, christlich ist. Sie begeht mit diesem Wort Etikettenschwindel zur Irreführung der Bürger und zur Erlangung von ungeheueren staatlichen Subventionen unter Missbrauch ihrer Eigenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Ihr gesamtes soziales Auftreten in Gesellschaft und Staat erfolgt unter diesem falschen Etikett. Mit dem innerkirchlichen Autonomiebereich hat all dies nichts zu tun, wie die Kläger bereits in der Klage dargelegt haben.

Auf Seite drei des Schriftsatzes vom 27.10.2009 erklärt der Beklagtenvertreter die Position der Beklagten mit erstaunlicher Offenheit, wenn er schreibt:

„Der Begriff “christlich” ist nicht geschützt.“

Die Beklagte bringt damit zum Ausdruck, dass jeder den Begriff “christlich” verwenden kann, ohne Rücksicht auf seine wahren Absichten und Verhaltensweisen. Die römisch-katholische Kirche will dem Gericht offenbar signalisieren, dass sie sich das Recht, den Namen des Jesus, des Christus, der für eine Hoheitslehre und ein Leben von höchster Ethik und Moral steht, zu missbrauchen, von Niemandem streitig machen lässt. Denn, wenn der Name “christlich” nicht geschützt ist, kann jeder mit dem Namen Christus Schindluder treiben, also auch die römisch-katholische Kirche.

Die Beklagte macht nicht einmal den Versuch, zu rechtfertigen, inwieweit sie zu Recht das Etikett “christlich” beansprucht. Sie zieht sich auf die Position zurück, den Namen genauso missbrauchen zu dürfen, wie jeder Beliebige andere.

Wenn jeder sich christlich nennen kann, dann durfte sich Hitler christlich nennen, der ein Massenmörder war, Mussolini und Franco durften sich christlich nennen. Luther, auf den sich der Massenmörder Hitler bei seinem Vernichtungs-Feldzug gegen die Juden berief, und der selbst zum Morden, Stechen, Plündern, Anzünden und Totschlagen aufrief, durfte sich christlich nennen.

Jeder Kinderschänderverbrecher, perverse Mörder, Sadist, Schlächter, Sittenstrolch, Völkermörder, Kriegstreiber, Sklavenhalter, Ausbeuter, Lügner, Betrüger, Räuber, Umweltzerstörer, Heuchler, Tierquäler, Folterknecht, bis hinunter in die tiefsten Niederungen der Abartigkeiten, darf sich christlich nennen.

Wenn sich jeder christlich nennen kann, kann sich auch der Teufel christlich nennen. Wer kann dann beweisen, dass die römisch-katholische Kirche nicht der Teufel ist, wie es Luther vom Papst behauptete?

Jesus sagte: An ihren Früchten könnt ihr sie erkennen. Woran kann man die Beklagte erkennen? Wie heißen die Früchte der römisch-katholischen Kirche? Welche Früchte kann sie uns vorweisen? Vor allem dann, wenn man Autoren wie Karlheinz Deschner, Horst Hermann, Avro Manhattan, Hubertus Mynarek, Gert von Paczensky, Vladimir Dedijer und viele viele andere liest und die Tagesnachrichten aufmerksam verfolgt?

Niemand kann heute mehr bestreiten, dass die römisch-katholische Kirche unter Missbrauch des Namens “christlich” und des Kreuzes über Jahrtausende hinweg bis in die heutige Zeit gemordet, geplündert, geraubt und unsägliches Leid über ganze Kontinente gebracht hat. Millionen und Abermillionen Menschen wurden von der römisch-katholischen Kirche unter dem Namen “christlich” umgebracht in den Kreuzzügen, in der Inquisition, in den Hexenverfolgungen und den Judenmorden, bei der Ausrottung ganzer Völker in Mittelamerika, bei der Kolonialisierung Afrikas, in der Sklavenhaltung, um nur einige der historischen Barbareien der römisch-katholischen Kirche zu nennen.

Karlheinz Deschner schreibt teils wörtlich, teils sinngemäß:

„Die Machthaber der römisch-katholischen Kirche, die Päpste also, ließen weite Teile der Erde mit einer nie zuvor dagewesenen Blutspur unvorstellbaren Ausmaßes überziehen.

Die grausamsten Verbrechen, zu denen nur die allerperversesten Verbrecher überhaupt fähig sind, wurden von den Priestern der römisch-katholischen Kirche gebilligt, begangen, befohlen und von ihren der römisch-katholischen Kirche und den Päpsten hörigen Anhängern ausgeführt.

Über Jahrhunderte hinweg war es ein Morden, Brennen, Kreuzigen und Foltern; über die Jahrhunderte hinweg ein Verstümmeln, Erschlagen, Abstechen und Schlitzen, ein Abhacken von Händen und Füßen, ein Ausdärmen bei lebendigem Leib; über die Jahrhunderte hinweg ein Rädern und Krummschließen, ein Köpfe-Abschlagen und Aufspießen, ein Abschneiden von Ohren, Lippen und Brüsten, ein Ausstechen und Rausreißen von Augen und Zungen, bei Lebendigen und Toten, ein Vierteilen und Pfählen, ein Zersägen und Hängen, ein Quälen mit glühenden Eisen, und anderen allerschlimmsten Qualen, wie es nur kranken Gehirnen entspringen oder Teufel sich ausdenken können.

Über die Jahrhunderte hinweg ein Verhungernlassen, ein In-Verliese-Angekettet-Wegsperren, ein Auf-dem-Scheiterhaufen-lebendig-verbrennen-Lassen, ein Ersäufen und Erdrosseln, ein Versklaven, ein Aberkennen aller persönlichen Rechte – alles ohne Unterlass, millionenfach und viele Jahrhunderte lang.

Säuglinge, Kinder, Frauen, Männer, Greise, Kranke, Behinderte, alle ohne Erbarmen hingemordet zur angeblichen Ehre Gottes und Machtvergrößerung der römisch-katholischen Kirche.

Die Güter und der Besitz der Ermordeten wurden oft sogleich der Kirche einverleibt. Ganze Familien wurden wegen geringer Vergehen, oftmals nur durch bloße Verleumdungen, bis in die dritte, vierte Generation durch Sippenhaft versklavt und zugrunde gerichtet.“

Wer es nicht glaubt, der lese selbst nach, bei K.H. Deschner, “Kirche des Unheils”, „Opus Diaboli“, „Memento!“, bei Horst Hermann, und vielen anderen.

Nur einige ganz wenige Zahlen:

- Kreuzzüge: Der Aufruf Papst Urbans II. vom 27. November 1095 hatte mehr als eine Million Menschen auf entsetzliche Weise zu Tode gebracht. Urban wurde am 14.7.1881 “selig” gesprochen. Dies war nur einer von 7 Kreuzzügen, deren Opfer auf 22 Millionen Menschen geschätzt werden.

- Die Zahl der Opfer des kirchlichen Hexenwahns, dessen Ausläufer bis ins 19. Jahrhundert reichten, wird auf mindestens 40.000 bis 80.000 Menschen geschätzt.

- Die Zahl der Opfer der Inquisition wird auf bis zu 9 Millionen geschätzt.

- Die Eroberung Amerikas kostete in 150 Jahren überwiegend durch Katholiken rund 100 Millionen Menschen das Leben. Der katholische Theologe Leonardo Boff nennt die Eroberung Amerikas den größten Völkermord aller Zeiten.

- Sklavenhandel, dem bis zum 19. Jahrhundert 13 Millionen Afrikaner zum Opfer fielen, wurde von der römisch-katholischen Kirche befürwortet und selbst betrieben. Der Vatikan war einer der letzten europäischen Staaten, der erst 1838 die Sklaverei abschaffte.

- Besonders niederträchtig und rücksichtslos ist die römisch-katholische Kirche immer gegen Urchristen vorgegangen, die den Verbrechen des Priesterkultes ein Leben nach den Zehn Geboten und der Bergpredigt des Jesus, des Christus, entgegengesetzt haben. Diese wurden brutal verfolgt, gefoltert, gequält und ermordet , seien es die Markioniten, die Paulikianer, die Manichäer, die Katharer oder Albigenser, die Bogumilen, die Anhänger von Savonarola, die Waldenser, Hussiten und andere. An allen vollzog die römisch-katholische Kirche ihren dogmatischen Auftrag des Ausmerzens.

Wer jetzt sagt, das liegt alles lange zurück, der kennt die römisch-katholische Kirche nicht, denn dieser Ausmerzungsauftrag gilt heute noch und wird von der römisch-katholischen Kirche soweit ernst genommen, wie es die gegenwärtigen Verhältnisse in den einzelnen Staaten zulassen. Der Ausmerzungsauftrag steht eindeutig in den Lehrvorschriften der römisch-katholischen Kirche bei Neuner-Roos im offiziellen Lehrbuch „Der Glaube der Kirche“ unter Randnummer 382.

Auch die Inquisition ist lebendig wie eh und je. Für die perversen Verbrecher, die die Inquisition durchführten, und die Der Spiegel am 1.6.1998 als Vorläufer von Gestapo, Stasi und KGB bezeichnete, fand Josef Ratzinger kurz vor seiner Wahl zum Papst folgende lobende Worte: „Wir versuchen heute das, was nach damaligen Methoden, zum Teil kritisierbar, gemacht worden ist, jetzt aus unserem Rechtsbewusstsein zu machen. Aber man muss doch sagen, dass Inquisition der Fortschritt war, dass nichts mehr verurteilt werden durfte ohne Inquisitio, das heißt, dass Untersuchungen stattfinden mussten.“ (ARD-Magazin Kontraste, 3.3.2005) – Eine üblere Verhöhnung der Opfer der Verbrechen der römisch-katholischen Kirche kann man sich kaum vorstellen

Wer sagt, dies alles liege lange zurück, der hat auch schon wieder vergessen, dass die römisch-katholische Kirche bis in die letzten Jahrzehnte in den großen Weltkriegen und in vielen weiteren Kriegen Soldaten auf beiden Seiten in den Tod gesegnet hat, dass sie die Diktatoren Hitler, Franco, Mussolini und unzählige anderer Gewaltherrscher unterstützt hat.

Er verdrängt den Völkermord 1941-1943 in Kroatien unter Beteiligung von Franziskanermönchen und des Erzbischofs Stepinac, dem eine dreiviertel Million orthodoxer Serben zum Opfer fiel.

Er verschweigt, dass 1994 in Ruanda im Beisein römisch-katholischer Priester und Nonnen in 100 Tagen 800 000 Menschen ermordet wurden.

Und er weiß vielleicht gar nicht, auf welch abscheuliche Weise während der Diktatur in Argentinien bis 1983 im Beisein von Militärkaplänen der Rat von römisch-katholischen Kirchenvertretern befolgt wurde: “Die Ermordung in einem Militärgefecht ist nicht christlich. Besser machen Sie das so: Geben Sie eine Spritze mit Drogen den Gefangenen, und dann fliegen Sie übers Meer – Todesflug.” (Aus einer Sendung des SWR v. 14.6.2001)
Die Liste dieser Früchte der Beklagten ließe sich beliebig verlängern, bis hin zu den erst vor kurzem aufgedeckten brutalen Kinderschänderverbrechen durch Priester und Vertreter der römisch-katholischen Kirche an tausenden und abertausenden von wehrlosen Kindern, die von Psychologen als Seelenmord bezeichnet werden. Und dass davon nicht nur Hunderttausende von Kindern in den USA, Kanada, Australien und Irland, sondern auch in Deutschland betroffen sind, konnte selbst die Beklagte jetzt nicht mehr länger vertuschen, wie aus einer Meldung der Deutschen Bischofskonferenz vom 2.11.2009 hervorgeht.
In Gefängnissen stehen solche Verbrecher auf der untersten Stufe der Verkommenheit. Der Konzern der Beklagten hat sie jedoch jahrzehntelang in ihren Palästen und Klöstern gedeckt.

Die römisch-katholische Kirche vertuscht die Verbrechen systematisch auf höchste Anordnung hin. Die Süddeutsche Zeitung schreibt am 19.8.2003 unter Berufung auf einen britischen Zeitungsbericht, der Vatikan habe in den 60-iger Jahren offiziell angeordnet, sexuellen Missbrauch durch Priester nicht in die Öffentlichkeit dringen zu lassen. Die Opfer des Missbrauchs sollten unter Drohung der Exkommunizierung zum Stillschweigen verpflichtet werden. 2001 habe der deutsche Kardinal Ratzinger in einem Rundschreiben betont, dass das Dokument noch gültig sei.

Das alles sind Früchte der Beklagten unter dem Namen” christlich”. Und dabei ist dies nur ein kleiner Ausschnitt aus dem monströsen Verbrechenskatalog der römisch-katholischen Kirche. Der weltweit anerkannte und vielfach preisgekrönte Schriftsteller Karlheinz Deschner, der wie kein anderer in das Schreckenskabinett dieser Organisation geblickt hat, verbreitet seit 1986 unwidersprochen sein Fazit: „Nach intensiver Beschäftigung mit der Geschichte des Christentums kenne ich in Antike, Mittelalter und Neuzeit, einschließlich und besonders des 20. Jahrhunderts, keine Organisation der Welt, die zugleich so lange, so fortgesetzt und so scheußlich mit Verbrechen belastet ist wie die christliche Kirche, ganz besonders die römisch-katholische Kirche.“ (Die beleidigte Kirche, S.42/43)

Dies sind keine innerkirchlichen Angelegenheiten. Millionen und Abermillionen von Menschen wären froh gewesen, wenn die römisch-katholische Kirche sich auf ihre innerkirchlichen Angelegenheiten beschränkt hätte, anstatt Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gegen Menschen zu begehen.

Jetzt versteht man auch, was der Seher von Patmos schon vor zweitausend Jahren gemeint hat, wie in der Bibel der Beklagten zu lesen ist, als er die Menschen in Bezug auf die Beklagte aufgefordert hat:
“Gehet aus von ihr, mein Volk, dass ihr nicht teilhabt an ihren Sünden und nichts empfangt von ihren Plagen!” (Bibel, Offenbarung des Johannes, 18, 4).

Man versteht auch, warum die Beklagte so darauf beharrt, dass der Begriff “christlich” nicht geschützt ist, sondern frei missbraucht werden kann, denn die Beklagte selbst will ihn auf „Teufel komm raus“ missbrauchen.

Und natürlich nicht im innerkirchlichen Bereich, denn der ist bekanntlich streng hierarchisch und totalitär strukturiert und dort bedarf es dieses Etikettenschwindels nicht. Wenn es nur um innerkirchliche Belange ginge und nicht um die Verteufelung Andersdenkender, dann bräuchte die Beklagte auch keine Sektenbeauftragten.

Die Kläger wollen mit diesem teuflischen Gebaren der römisch-katholischen Kirche auch nicht mehr durch das Taufregister verbunden sein, in welches ihre Eltern sie aufgrund des Etikettenschwindels haben eintragen lassen und wofür sie jahrelang an die Kirche Tribut in Form von Kirchensteuern haben zahlen müssen. Schon die Tatsache, dort einmal eingetragen gewesen zu sein, ist für einen aufrichtigen Christusnachfolger, der sich von dem kirchlichen Zwang befreit hat, eine schwere Schmach, die nur durch die vollständige Löschung getilgt werden kann.

Mit solch einer dogmatischen Kultreligion und ihren Verbrechen in Verbindung gebracht zu werden, ist niemandem zumutbar. Und jeder Bürger sollte davor geschützt werden, unter der Vorspiegelung falscher Tatsachen in solch eine Organisation hineingelockt oder gezwungen zu werden.

Vor dem Hintergrund der monströsen Verbrechen in Gegenwart und Vergangenheit kann man den Hinweis des Beklagtenvertreters, der Name römisch-katholisch sei geschützt, nur als Ausdruck völliger Hilflosigkeit werten. Wer will schon freiwillig mit dieser Institution in Verbindung gebracht werden, am allerwenigsten die Kläger!

Offenbar setzt sich diese Erkenntnis auch in der Justiz durch. In einem umstrittenen Verfahren in Würzburg setzte sich der kurz danach zum leitenden Oberstaatsanwalt beförderte Dr. Dietrich Geuder sowohl bei Amtsrichter Behl als auch bei der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Müller mit seiner Auffassung durch, dass es eine Beleidigung ist, wenn man jemanden als Helfer einer römisch-katholischen Institution bezeichnet, deren Chef lange Jahre der jetzige Papst war. Das Wort “Inquisitionshelfer” war der Auslöser für eine saftige Geldstrafe wegen Beleidigung. Diese vom Oberlandesgericht Bamberg bestätigten Urteile sind deshalb so bahnbrechend, weil nach Ansicht der Würzburger Justiz schon die Erwähnung einer Person in Verbindung mit einer römisch-katholischen, lange Jahre vom Papst geleiteten Institution, für diese Person eine Beleidigung darstellt, die so schwerwiegend ist, dass sie weder durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung noch dadurch gerechtfertigt ist, dass die Aussage wahr ist. Die Würzburger Justiz hat die römisch-katholische Kirche damit fast noch negativer eingestuft als deren schärfste Kritiker.

Der gesamte übrige Vortrag der Beklagten beschränkt sich darauf, ihre Position zu verteidigen, sie hätte das Recht, den Namen “christlich “für ihre Zwecke missbrauchen zu dürfen. Offenbar vertraut sie darauf, dass ihre Multimilliarden und ihre Macht und ihr Einfluss ausreichen, um ihr diese Gelegenheit zum Missbrauch des Namens des Jesus, des Christus, auch weiterhin zu erhalten.

Sicherlich vertraut sie dabei auch auf ihre in ihrer Dogmatik angelegten Drohungen mit der ewigen Verdammnis gegenüber vom Säuglingsalter an indoktrinierte Kirchenmitglieder, wenn sie von ihnen in ihren verbindlichen Lehranweisungen verlangt, staatliches Recht nicht über die Anforderungen der Kirche zu stellen.

Die Kläger wissen, in welchen Gewissenskonflikt konfessionell gebundene Richter in so einem Fall geraten, und dass das Glaubensbekenntnis dann im Zweifel den Ausschlag geben kann.

Um dem erkennenden Gericht eine solche Zwangslage zu ersparen, die übrigens für einen Lutheraner, von dessen Kirche die Kläger ebenfalls den Verzicht auf die Bezeichnung “christlich” verlangen, genauso besteht, stellen wir deshalb offiziell die Frage an das erkennende Gericht, welches Glaubensbekenntnis die zur Entscheidung berufenen Richter haben. Denn dem Glauben, zu dem sie sich bekennen, müssen sie Folge leisten, sonst wäre ihr Bekenntnis ja gelogen.

Und nach dogmatisch kirchlicher Lehre würden sie unweigerlich der ewigen Verdammnis anheim fallen, wie es z.B. in Neuner-Roos, Der Glaube der Kirche, in Lehrsatz Nr. 85 bestimmt wird: „Wer nicht die ganze kirchliche Überlieferung annimmt, die geschriebene wie die ungeschriebene, der sei ausgeschlossen [= verdammt].“Und der Katechismus stellt in Tz.2242 unmissverständlich fest, dass die Gläubigen die “Gewissenspflicht” haben, “die Vorschriften der staatlichen Autoritäten nicht zu befolgen, wenn diese ….. den Weisungen des Evangeliums widersprechen.” Und dass das “entscheidende Wort bei der Interpretation der Schrift Sache der Kirche” sei, hat der Führer der römisch katholischen Kirche erst jetzt wieder klargestellt, wie Radio Vatikan am 26.10.2009 meldet.

Auch aus rechtlichen Gründen dürfte die Mitwirkung konfessioneller Richter im vorliegenden Verfahren ausgeschlossen sein. In dem erwähnten Urteil des Landgerichts Würzburg (3 Ns 101 Ds 701 Js 20116/2006) verweigerte die Richterin Müller dem Angeklagten unter anderem den Freispruch deshalb, weil dieser sich vor seiner Äußerung bei einem Rechtsanwalt über die Rechtslage informiert hatte, der das gleiche Glaubensbekenntnis hatte wie der Angeklagte. Ein solcher Jurist vertrete “einseitig die Interessen” dieses Glaubens. Diese Feststellung schließt grundsätzliche jede rechtlich verbindliche Beteiligung eines Juristen an einem Verfahren aus, an dem Glaubensgenossen von ihm beteiligt sind. Diese rechtliche Beurteilung wurde vom Oberlandesgericht Bamberg von den Richtern Schwarz, Dr. Bär und Titze bestätigt.

Abschließend weisen die Kläger nochmals darauf hin, dass niemand der Beklagten ihre geschützte Bezeichnung römisch-katholisch streitig machen will. Es wäre doch auch für die Beklagte von Vorteil, wenn sie die geschützte Bezeichnung römisch-katholisch in den Vordergrund stellt. Sie kann dann unter diesem Etikett beispielsweise einen Ablass gewähren, den es von Christus nicht gibt, und es wäre auch für ihre Gläubigen interessant, wenn sie eine geschützte Organisation haben.

Dr. Sailer
Rechtsanwalt
Dr. Hetzel
Rechtsanwalt

Download: Dieter Potzel u.a. ./. Erzbistum/Diözese Freiburg – 10.11.2009.pdf [111 KB]

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“Das Kreuz mit Korpus – ein zutiefst unchristliches Symbol!”

“Das Kreuz mit Korpus – ein zutiefst unchristliches Symbol!”

Pressemitteilung

Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit
Max-Braun-Str. 2, 97828 Marktheidenfeld
6.11.09

“Das Kreuz mit Korpus – ein zutiefst unchristliches Symbol!”

“Ein wegweisendes Urteil für alle Länder Europas!” Mit diesen Worten begrüßte Alfred Schulte, Sprecher der Freien Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Kruzifixstreit in Italien. Der Gerichtshof hatte einer Italienerin recht gegeben, die ihre Kinder davor bewahren möchte, im Schulzimmer mit einem Kruzifix konfrontiert zu sein. Eine strikte Trennung von Kirche und Staat ist nach den Worten Schultes ein Gebot im Sinne des Jesus von Nazareth, der sagte: “Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist und Gott, was Gott gebührt!”

“Gerade als Christen, die das geistige Erbe des Nazareners ernst nehmen, haben wir großes Verständnis für die Mitbürger in vielen Ländern Europas, die Anstoß nehmen an einer gewaltverherrlichenden Darstellung eines gefolterten und grausam getöteten Menschen – gerade, wenn Kinder damit konfrontiert werden”, so Schulte. “Den ersten Christen waren solche Darstellungen völlig unbekannt. Und noch im 3. Jahrhundert schrieb ein Frühchrist namens Minucius Felix: »Auch Kreuze beten wir nicht an und wünschen sie nicht anzubeten«. Würde man statt dessen nur das urchristliche Symbol schlichter Holzkreuze verwenden, wäre der Konflikt vermutlich gar nicht entstanden.”

Die bildhafte Darstellung des gekreuzigten Körpers symbolisiere gerade nicht den Sieg des Jesus, des Christus, über Leid und Tod, sondern verewige auf makabre Weise Seine angebliche Niederlage gegen die Mächte der Finsternis. “Der tote Mann am Kreuz kann nichts mehr sagen – und das kommt den Priestermännern sehr gelegen, die Ihn nicht nur ans Kreuz gebracht haben, sondern bis heute unter Seinem Namen Seine Lehre in ihr Gegenteil verkehren. Deshalb haben wir die Vatikankirche und die Lutherkirche auf Unterlassung verklagt: Sie sollen sich nicht mehr ‚christlich’ nennen!”

In der 36-seitigen Klageschrift der Freien Christen gegen die deutsche Vatikankirche (nachzulesen unter www.christus-oder-kirche.de) werden an die deutschen Bischöfe unter anderem die Worte gerichtet: “Täglich nageln Sie Jesus, den Christus, erneut ans Kreuz, weil Sie das Gegenteil dessen tun, was Er wollte. Und dann schleppen Sie Ihn, der doch auferstanden ist, als toten Mann am Kreuz im Triumphzug durch die Straßen wie eine Trophäe, die Sie zur Strecke gebracht haben.”

Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de,
Telefon 09391-50 42 13

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Ein Staatsbischof im Bayerischen Landtag

Ein Staatsbischof im Bayerischen Landtag


Pressemitteilung

Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit
Max-Braun-Str. 2, 97828 Marktheidenfeld
16.10.09

Ein Staatsbischof im Bayerischen Landtag

Reinhard Marx ist Erzbischof der römisch-katholischen Kirche, doch bezahlt wird er vom Staat – in Höhe von 11.000 Euro pro Monat. Vielleicht war das der Grund, warum er von der bayerischen Parlamentspräsidentin Barbara Stamm (CSU) eingeladen wurde, die neue Reihe „Landtag im Gespräch“ als erster Gastredner zu eröffnen. Wenn sich der Staat schon eigene Bischöfe hält (in Bayern insgesamt 7), dann gestattet er ihnen auch, dass sie ihm sagen, wo’s langgeht – z.B. im Verhältnis von Staat und Kirche, zu dem sich Marx vor den bayerischen Abgeordneten äußern durfte.

Er begrüßte vollmundig die weltanschauliche Neutralität des Staates; auch die Kirche trete für „die Religionsfreiheit anderer Religionen ein“, indem sie z.B. den „Bau von würdigen Moscheen“ bejahe. Was er verschwieg, war der Glaubenskampf, den die Kirchen mit Hilfe ganzer Heerscharen von Sektenbeauftragten gegen neue religiöse Bewegungen im eigenen Land führen. Und dies unter tatkräftiger Mithilfe des Staates, der die kirchlichen Kampfparolen willfährig übernimmt und in „Sektenberichten“ weiterverbreitet. Wie sehr die Kirche für die Religionsfreiheit eintritt, kann man in dem Buch „Des Satans alte Kleider“, 2009, Verlag DAS WORT nachlesen.

Noch kühner war die These des Bischofs, dass die „verschiedenen Religionsgemeinschaften an ihrem konstruktiven Beitrag zu Staat und Gesellschaft zu messen“ seien. Ob seine Kirche dem gerecht wird? Beiträge fließen hierbei vor allem in umgekehrter Richtung, in Höhe von jährlich 15 Milliarden Euro staatlicher Subventionen zugunsten der Kirchen. Obwohl die Schuldenlast des Staates erdrückend ist, denkt niemand daran, die vom Steuerzahler finanzierte Mastkur der Kirchen zu beenden. Deren Sozialeinrichtungen sind keineswegs die vielgerühmte Gegenleistung: Sie werden 95 % ebenfalls vom Steuerzahler bzw. der Kundschaft kirchlicher Kindergärten, Altenheime und Krankenhäuser finanziert. Und was den kirchlichen Beitrag zur „Gesellschaft“ anbelangt, steht gegenwärtig vor allem die verbrecherische Behandlung von Kindern und Jugendlichen in kirchlichen Einrichtungen zur Diskussion. Foltermethoden wurden zum System kirchlicher Erziehung, und sexueller Missbrauch war an der Tagesordnung. Letztere ist es bis heute. Eltern müssen Angst haben, wenn sie ihre Kinder als Ministranten oder Schüler Priestern anvertrauen.

Der Bischof beklagt sich über das „intellektuelle Niveau der zunehmenden Kritik am Staatskirchenrecht“. Misstöne mögen Exzellenzen nicht. Das Schicksal der Opfer kirchlicher Misshandlungen, die Ausbeutung des Staates durch den Klerus, die Nazi-Vergangenheit der Kirchen – all das sind unbequeme Wahrheiten, die die Kirchen in den Augen Vieler höchst unchristlich erscheinen lassen. Deshalb haben die Freien Christen gegen den kirchlichen Missbrauch der Bezeichnung „christlich“ vor kurzem Klage erhoben. Es wird Zeit, dass diese Wahrheiten ins öffentliche Bewusstsein treten. Dann erledigt sich die Einrichtung von Staatsbischöfen von selbst.

Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de,
Telefon 09391-50 42 13

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“Die Papstkirche ist ihrem Wesen nach antichristlich”

“Die Papstkirche ist ihrem Wesen nach antichristlich”

Heiße Diskussionen im Internet


Pressemitteilung

Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit
Max-Braun-Str. 2, 97828 Marktheidenfeld
8.10.09

Heiße Diskussionen im Internet
„Die Papstkirche ist ihrem Wesen nach antichristlich“

Während über Deutschlands Medien noch immer ein lähmendes Schweigen liegt (der Schock sitzt offenbar tief), sind in zahlreichen anderen Ländern bereits heiße Diskussionen im Gange über die Frage: „Wie christlich ist die Kirche?“ Anlass ist die Klage, die Freie Christen für den Christus der Bergpredigt aller Kulturen weltweit  vor kurzem gegen das Erzbistum Freiburg eingereicht haben. Sie fordern, wie berichtet (www.christus-oder-kirche.de), dass der katholischen Kirche untersagt werden soll, sich weiter „christlich“ zu nennen.

Auf spanischer Sprache etwa liefern sich Befürworter und Gegner der Kirche bereits heiße Netz-Wortgefechte auf weit über 20 Internetforen und Zeitungen von Spanien über Argentinien bis nach Chile und in die USA. Ähnliches gilt in französischer Sprache für Frankreich, Belgien und Kanada oder auf Englisch insbesondere für die USA.

Besonders überraschend ist das Echo in Polen, das bisher als stramm katholisches Land galt. Auf wolnemedia.net z.B. gibt es bis zur Stunde so gut wie niemand, der die Kirche verteidigt; einige vermuten allenfalls, dass die Freien Christen wohl zu den Protestanten zu zählen seien (sie werden in wenigen Tagen merken, dass dies nicht so ist). „Wenn diese Leute damit durchkommen“, schreibt ein Diskussionsteilnehmer, „dann werden wir uns auf viele Änderungen gefasst machen dürfen.“ Und ein anderer vermutet: „Vielleicht ist das der Beginn vom Ende der katholischen Kirche?“

Doch auch die Druckmedien bleiben nicht untätig. Die nach eigener Aussage „nichtklerikale“ Wochenzeitung Fakty i mity (Fakten und Mythen, www.faktyimity.pl) reagierte am 2.10. unter der Überschrift „Antichristliche Kirche“ auf eine Leseranfrage und sammelte selbst auf einer ganze Seite Argumente, weshalb „die Papstkirche ihrem Wesen nach antichristlich“ sei. Die Macht der Kirche beruhe auf Feuer und Schwert, ihre Rituale und Strukturen seien nicht biblisch, sondern heidnisch begründet und ihr Gründer sei nicht Petrus, sondern Kaiser Konstantin gewesen.

Man darf gespannt sein, wie  lange die durch den Wahlkampf abgelenkten und großenteils offenbar doch noch kirchenbeeinflussten Medien in Deutschland das Thema unter Verschluss halten können – vor allem, wenn in wenigen Tagen auch die Lutherkirche verklagt werden wird …

Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de,
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Kirchenaustritte – Weshalb fragt der Papst nicht Gott?

Kirchenaustritte:

Weshalb fragt der Papst nicht Gott?


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Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit
Max-Braun-Str. 2, 97828 Marktheidenfeld
25.9.09

Kirchenaustritte:
Weshalb fragt der Papst nicht Gott?

Erzbischof Zollitsch und seine Bischofskollegen rätseln, weshalb so viele Menschen aus der Kirche austreten. 121 155 waren es letztes Jahr. Ist es die Wirtschaftskrise – oder war das nur der letzte Auslöser? Ist es die rigide Sexualmoral? Der Zwangszölibat? Die Frauenfeindlichkeit? Die Sexualverbrechen von Priestern? Fest steht nur: dem offiziellen Austrittsakt geht der „innere Kirchensaustritt“ voraus. Aber warum?!

Die Freien Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit wundern sich: Wenn Zollitsch und seine Kollegen Bischöfe sind, dann müssten sie doch Gott fragen können. Und wenn sie Gott nicht fragen können, dann könnte ja der Papst Gott fragen. Wenn aber auch dieser Gott nicht fragen kann, dann ist das doch der Beweis, das der Katholizismus offensichtlich unwahr ist.

Darauf hätten die Bischöfe allerdings schon selber kommen können, wenn sie nur einmal ihre Kirchengeschichte ansehen würden. Viele Menschen erweisen sich hier längst als klügere Analytiker und ziehen die Konsequenz, indem sie den Schritt in die Freiheit tun.

Denn am Ende bleibt nur noch ein Schluss übrig: Die Menschen verlieren den inneren Kontakt zur Kirche, weil die Kirche längst den Kontakt zu Gott und zu Christus verloren hat – und zwar bereits vor über 1500 Jahren, als sie aus dem Urchristentum das genaue Gegenteil dessen machte, was Jesus von Nazareth wollte, nämlich eine hierarchische Machtinstitution. Die Bezeichnung „christlich“ für die Kirche ist also ein reiner Etikettenschwindel.

Und genau deshalb haben die Freien Christen dieser Tage Klage gegen die Vatikankirche eingereicht, zunächst in Gestalt des Erzbistums Freiburg. Sie fordern: Der Kirche soll untersagt werden, sich länger als „christlich“ zu bezeichnen.

Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de,
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