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Die Fata Morgana aus Rom
Wer ist der Vater der Lüge? – Offener Brief an Bischof Mixa
Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld
Pressemitteilung 1.4.2010
Wer ist der Vater der Lüge ?
Offener Brief an Bischof Mixa
Die Berichte über römisch-katholische und evangelische Geistliche, die Kinder in Deutschland misshandelt und missbraucht haben, reißen nicht ab. Nun geraten zusehends auch prominente Priester ins Blickfeld der Öffentlichkeit.
Walter Mixa, der umstrittene Bischof von Augsburg, wird von ehemaligen Heimkindern beschuldigt, Gewalt gegen Heimkinder angewendet zu haben. Das Bistum Augsburg wies die Vorwürfe als „absurd“ und als „Versuch der Diffamierung“ zurück und behielt sich rechtliche Schritte vor.
Das Verhalten des Bischofs und die Reaktion des Bistums Augsburg veranlassten die Freien Christen für den Christus der Bergpredigt zu folgendem Offenen Brief an Walter Mixa:
Sehr geehrter Herr Bischof Mixa,
die Kirchenskandale um missbrauchte und geschlagene Kinder reißen seit Beginn 2010 in Deutschland nicht mehr ab. Nach Vorwürfen, die den Papst treffen und Ungereimtheiten, die dem Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz, Dr. Robert Zollitsch, vorgehalten werden, erreichen nun die Skandale auch Sie als den Augsburger Bischof.
Fünf ehemalige Heimkinder haben eidesstattliche Erklärungen abgegeben, dass sie von Ihnen als dem ehemaligen Stadtpfarrer von Schrobenhausen auf Veranlassung der Nonnen geschlagen wurden. Die Drohung der Nonnen gegen die Kinder hieß sinngemäß: „Warte nur, bis der Stadtpfarrer kommt!“ Wenn er dann kam, habe er sie mit der Hand, mit der Faust, mit dem Kochlöffel, einem Stock oder mit einem Teppichklopfer geschlagen, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.
Sie ließen Ihr Ordinariat entgegnen, diese eidesstattlichen Versicherungen seien „absurd, unwahr und offenbar in der Absicht erfunden“ (also gelogen), „den Bischof persönlich zu diffamieren“.
Jedoch wurde am folgenden Tag eine weitere eidesstattliche Erklärung mit gleichen Anschuldigungen öffentlich.
Nun stellt sich die Frage:
Wer ist der Vater der Lüge?
Nach biblischer Aussage, die für die katholische Kirche maßgeblich ist, ist dies der Teufel. Und die weitere Frage lautet:
Sind nun Sie der Diener des Teufels?
Oder sind die geschlagenen Kinder Teufelskinder?
Eines steht fest: Nur eines von beiden kann wahr sein. Weltweit sind jetzt alle Augen nach Augsburg gerichtet, um zu sehen, ob sich die Anschuldigungen halten lassen oder nicht. Wir sind sehr gespannt, wie es ausgeht.
Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de
Telefon 09391-50 42 13
Ein Gespräch mit Karlheinz Deschner

Karlheinz Deschner / Foto © Evelin Frerk
BERLIN. (gbs/hpd) Anlässlich des kirchlichen Missbrauchsskandals führte die Deutsche-Presse-Agentur (dpa) ein Gespräch mit Karlheinz Deschner. Offensichtlich waren dessen Antworten jedoch zu pointiert, weshalb dpa plötzlich von der zugesagten Verbreitung des Interviews abrückte. Der Humanistische Pressedienst (hpd) dokumentiert nachfolgend, was deutschen Zeitungslesern vorenthalten wurde.
Offener Brief – Darf die Kirche weiterhin mit dem Namen “christlich” Missbrauch und Etikettenschwindel betreiben?
OFFENER BRIEF
Herrn
Oliver Vollmering
c/o Sat.1 Norddeutschland GmbH
Landesstudio Hannover
Goseriede 9
30159 Hannover 19. März 2010
Sehr geehrter Herr Vollmering,
Sie haben in Ihrem Bericht über die Klage von sechs Freien Christen für den Christus der Bergpredigt gegen die evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers in Ihrem Beitrag am 16.3.2010 in SAT 1 Regional leider unter anderem auch zu einem Stilmittel gegriffen, welches wir in unserer Klage vor dem Veraltungsgericht als lutherisch oder katholisch charakterisiert haben: die Unwahrheit oder Lüge.
Falls Sie einer dieser Institutionen angehören, wäre erklärbar, warum Sie in Ihrem Bericht wahrheitswidrig behaupten, die einzige Gemeinschaft, die sich christlich nennen darf, sei die Glaubensge- meinschaft der Kläger. Dies haben die Kläger nie behauptet.
Es ging auch nie um die Frage, ob die evangelische Landeskirche christlich sein darf oder nicht. Es wäre schön, wenn sie endlich Christus und nicht dem Despoten Luther die Ehre erweisen würde, wie sie das jetzt tut.
Es ging um die Frage, ob die Kirche weiterhin mit dem Namen „christlich“ Missbrauch und Etikettenschwindel betreiben darf.
Dass sich die Kirche trotzdem weiter christlich nennen darf, haben ihr konfessionell gebundene Richter erlaubt. Nicht nur in Hannover, sondern auch in einem Verfahren gegen die römisch-katholische Kirche vor dem Verwaltungsgericht Freiburg, wo ausdrücklich betont wurde, dass der Name „christlich“ nicht geschützt ist.
Daraus folgt: Jeder Lump, Verbrecher, Mörder, Sittenstrolch und Kinderschänder, jeder Kriegstreiber und Zuhälter, jeder Triebtäter und Räuber, jeder Waffenhersteller und Waffenhändler, einschließlich der Parteien, die Waffenhandel betreiben, und Funktionäre von großen Fernsehanstalten, ob sie lügen oder die Wahrheit sagen, jeder pädophile Priester oder Pfarrer, jeder Bischof oder Kardinal oder selbsternannte Papst können sich christlich nennen. Jeder, der sich den Amtskirchen zugehörig fühlt, einerlei was er denkt und tut, jeder kann sich christlich nennen. Alle können den Namen des Jesus, des Christus, missbrauchen.
Um von ihrem Etikettenschwindel abzulenken, ist es Tradition der Amtskirchen, andere mit Schmutz und Lügen übelster Art zu bewerfen. Es ist die Projektion dessen, was die Amtskirchen hinter dem Etikettenschwindel „christlich“ dem Bürger zu verheimlichen suchen. Offenbar ist noch nicht genügend von dem eigenen Schmutz, den die Kirchen, auch die evangelische Kirche, über andere ausgießen, an die Öffentlichkeit gedrungen. Aber die Schlagzeilen in den Medien werden sicher dafür sorgen, dass sich dies bald ändert.
Wie die Projektion der Unmoral der Amtskirche auf andere in der jüngsten Vergangenheit ausgesehen hat, können Sie unter anderem auch dem Buch „Des Satans Alte Kleider“ entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gert-Joachim Hetzel
Prozess in Hannover: “Die Lutherkirche hat bestätigt, dass sie nicht christlich ist”
Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit
Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld
Pressemitteilung 16.3.2010
Prozess in Hannover
„Die Lutherkirche hat bestätigt, dass sie nicht
christlich ist“
Darf sich die lutherische Kirche „christlich“ nennen? Diese Frage stand im Mittelpunkt eines Gerichtsverfahrens der Freien Christen für den Christus der Bergpredigt gegen die Landeskirche Hannover. Das Verwaltungsgericht Hannover wies zwar die Klage der Freien Christen ab, doch lediglich aus formalen Gründen: Die Kläger seien nicht klagebefugt.
„Wir haben dennoch gewonnen“, so brachte es Freie Christen-Sprecher Dr. Gert-Joachim Hetzel auf den Punkt, „denn die Unchristlichkeit der Lutherkirche kam in diesem Verfahren klar zur Sprache – und wurde mit keinem Wort bestritten oder gar widerlegt.“
Die beklagte Kirche war nämlich zum Prozess gar nicht erst erschienen, um sich ihre Entlarvung nicht anhören zu müssen: „Martin Luther“, so Hetzel, „den uns die Kirche gerade wieder als strahlendes Vorbild verkaufen will, war in Wirklichkeit ein notorischer Judenhasser, ein Despot und Demagoge, ein Menschen- und Frauenverachter, ein Anstifter zu Mord an Bauern, Täufern und vermeintlichen ‚Hexen’. Mit Jesus von Nazareth hat das alles nicht das Geringste zu tun.“
Auch an den derzeitigen Kinderschänderskandalen habe die Lutherkirche mehr Anteil als bisher angenommen. Der
Haupttäter in den Missbrauchsfällen an der Odenwaldschule sei z.B. ein renommierter evangelischer Theologe, der von seiner Kirche bis heute gedeckt wurde.
„Die Lutherkirche hat heute gekniffen und damit bestätigt, dass sie nicht als ‚christlich’ betrachtet werden kann. Das Wort ‚christlich’ kann heute jeder missbrauchen, auch Luther und seine Nachfolger“, so Hetzel. „Aber glauben tun ihnen immer weniger Menschen. Die Tage des Missbrauchs des Namens ‚christlich’ und des Etikettenschwindels sind gezählt.“
In einem ähnlichen Verfahren war vor wenigen Wochen eine Klage gegen die Vatikankirche vor dem Verwaltungsgericht Freiburg ebenso behandelt worden – auch hier hatte niemand der Auffassung widersprochen, dass die römisch-katholische Kirche nicht christlich ist.
Nähere Informationen: http://christus-oder-kirche.de/
Telefon 09391-50 42 13
Pädophiler ehemaliger Rektor der Odenwaldschule ist bedeutender lutherischer EKD-Theologe
Pädophiler ehemaliger Rektor der Odenwaldschule ist bedeutender lutherischer EKD-Theologe
Nur scheinbar verschaffen die Meldungen der jahrelangen massiven sexuellen Missbrauchsfälle an der Odenwaldschule in Heppenheim der Kirche Luft. Denn der Haupttäter, der ehemalige Rektor, ist ein bekannter Theologe, der vor seinen Taten in Heppenheim nach eigenen Angaben zunächst “mehrere Jahre im kirchlichen Dienst tätig” war (http://archiv.ub.uni-marburg.de/sonst/1999/0015.html).
So schrieb er bereits 1963 für die Kirchenzeitschrift „Amt und Gemeinde“ den Aufsatz „Gottesdienst und liturgische Erneuerung“ (Nr. 5/1963). Und auch nach seiner Zeit in Heppenheim-Ober-Hambach machte er weiter kirchliche Karriere, indem er u.a. in die Kammer der Evangelischen Kirche in Deutschland für Bildung und Erziehung berufen wurde. In seiner Funktion als Vertreter der evangelischen Kirche nahm Becker z.B. 1991 an der Tagung Schule in Hessen teil, wo es darum ging, gemeinsam mit dem Kultusminister “Grundfragen der Gestaltung von Schule” zu “reflektieren“.
Dieser renommierte Theologe soll als Rektor der Odenwaldschule unter anderem einen damals 13-jährigen Buben ca. 400 Mal sexuell missbraucht bzw. vergewaltigt haben. Zur Methode des gläubigen Rektors habe es gehört, die Kinder zu wecken, indem er sich an ihren Genitalien zu schaffen machte. “Etliche Schüler”, so der Vorwurf eines Opfers, habe der Rektor sogar “in inflationärem Umfang sexuell missbraucht” (Frankfurter Rundschau, 17.11.1999). Die Frankfurter Rundschau schreibt am 6.3.2010: Schüler berichteten, “wie sie als ´sexuelle Dienstleister` für ganze Wochenenden eingeteilt, wie sie zu Oralverkehr gezwungen wurden. Einzelne Pädagogen hätten gar ihren Gästen Schüler zum sexuellen Missbrauch überlassen”.
Diese Praktiken hatten zum Teil “verheerende Konsequenzen für die Opfer: Schwerer Alkoholmissbrauch über Jahre, massiver dauerhafter Konsum illegaler Drogen und kaum fassbares seelisches Leiden waren die Folgen.” Zwei oder drei von dem protestantischen Theologen missbrauchte Kinder brachten sich später um” (bild.de, 8.3.2010).
Vor kurzem erst machte die evangelische Kirche Schlagzeilen mit den Verbrechen an Heimkindern, wie sie von Spiegel-Redakteur Peter Wensierski in seinem Buch: “Schläge im Namen des Herrn” beschrieben werden. Und nun ein weiterer Skandal.
„Wir müssen immer wieder feststellen, dass es manchen lutherischen Verantwortungsträgern ganz offenkundig an Unrechtsbewusstsein für ihre Taten mangelt. Offenbar folgen sie darin Luther nach, der den freien Willen des Menschen leugnete und seine Anhänger dazu aufrief: ‚Sündige tapfer, aber glaube noch tapferer!’ Nur: Der Glaube, dass auch schwerste Sünden dabei unentdeckt bleiben, führt eben in die Irre.“ sagte dazu Dieter Potzel, ehemaliger lutherischer Pfarrer.
Klage gegen Evangelische-Lutherische Landeskirche
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Verwaltungsgericht Hannover
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Potzel u.a. ./. Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers6 A 4904/09 |
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Freie Christen für den Christus der Bergpredigt |
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Church Before the Courts
Free Christians for the Christ of the Sermon on the Mount in All Cultures
Worldwide
Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld, Germany
Press Release Feb. 14 ,2010
Church Before the Courts
“Apparently, No One Disputes Anymore
That the Church Is Unchristian”
May the Church continue to call itself “Christian”? This question was the focal point
of a trial on Feb. 10, 2010 in Freiburg in Breisgau. Six plaintiffs, Free Christians for
the Christ of the Sermon on the Mount, wanted to have Archbishop Robert Zollitsch,
the President of the German Bishops’ Conference, enjoined from doing this. That this
was not achieved in the first instance before the Administrative Court of Freiburg was
no surprise to the plaintiffs: “We won,” commented Dr. Gert-Joachim Hetzel on the
result as legal spokesman for the Free Christians. “This is a historic day. For hundreds
of years, the Church had people, who did not share their faith, indicted, tortured and
killed in the name of Christ. Now, for the first time, it has to answer before the court.
And during the trial, no one disputed the fact that until the present time, the Catholic
Church is considerably burdened with crime and can therefore only be declared un-
christian. ”
The plaintiffs not only pointed out the Church’s crimes in the past, but also the sexual
crimes by priests in the present, as well as, among other things, the ominous doctrine
of “eternal damnation,” under which countless people suffer until today. However, in
the judges’ opinion, the plaintiffs lacked the so-called “right of action.” They could not
prove that they are entitled, in the name of Jesus Christ, to defend his reputation
against the fraudulent labeling practiced by the Church.
The plaintiffs countered this by saying that according to the doctrine of the churches,
through baptism already as infants they had become a part of the “mystical body of
Christ,” namely, of the Church. According to Hetzel, “That’s as close a blood relation
as you can get.” He continued that if the court, however, considers this church doctrine
false, then it must intervene all the more now, because then it would have been de-
termined that for 1500 years, mankind has been led astray by a “false magic” and the
name of Jesus, the Christ, is being trampled underfoot.
Prior to the trial, the judges refused to provide information on their denominational af-
filiation. It has not yet been determined whether the plaintiffs will appeal. On March
16, 2010, the Lutheran Church will also stand before the courts in Hannover. It was
also charged to no longer call itself “Christian.”
More information: www.christus-oder-kirche.de, telephone +49 (0)9391-50 42 13
“Die Kirche ist unchristlich – das hat niemand bestritten!”
“Die Kirche ist unchristlich – das hat niemand bestritten!”
Die Freiburger Verwaltungsrichter hätten an diesem Mittwoch im Februar 2010 die Chance gehabt, ein Stück Rechtsgeschichte und Kirchengeschichte zu schreiben. Von den äußeren Voraussetzungen wären sie dafür eigentlich gut gerüstet gewesen – denn der große Gerichtssaal liegt im fünften Stock eines Hochhauses, das das winterliche Häusermeer der Umgebung um einiges überragt und einen weiten Ausblick verschafft. Doch um diesen Weitblick und Durchblick zu entwickeln, dazu hätte auch eine Portion Mut gehört.
Auch der ungewöhnliche Anlass hat sie nicht beflügelt, so wenig wie die ungewohnt drangvolle Enge im Gerichtssaal und auf den Fluren, die Fernsehkameras und Rundfunkmikrofone nicht nur aus Deutschland, sondern auch aus Spanien, Italien, Polen und Kroatien. Zwischen einer Baugenehmigung und einer Aufenthaltsbewilligung für einen ausländischen Mitbürger durften sie sich mit der spannenden Frage befassen: “Darf sich die katholische Kirche weiter als christlich bezeichnen?”
Durften sie? Oder mussten sie? Der Vorsitzende Richter Jens Michaelis hatte die brisante Verhandlung von vorne herein auf magere eineinhalb Stunden beschränkt, und die beisitzende Richterin war zwar gut geschminkt, trug aber demonstrative Langeweile zur Schau. Lediglich der berichterstattende Richter strahlte kurzzeitig so etwas wie Dynamik aus, als er in den Sachstand einführte und aufzählte, weshalb die sechs Kläger, allesamt “Freie Christen für den Christus der Bergpredigt”, der vatikanischen Kirche das “christlich” absprechen wollen: Inquisition, Kreuzzüge, Hexenverfolgung, die Eroberung Amerikas kamen zur Sprache, aber auch die Rechtfertigung von Kriegen bis in die Gegenwart hinein, das zusammen geraubte Vermögen der Kirche, die unheilvolle Lehre der ewigen Verdammnis. Sexualverbrechen von Priestern wurden ebenso erwähnt wie die Misshandlung von Kindern und Jugendlichen in katholischen Erziehungsheimen bis in die 70-er Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Die Aktualität des Themas untermauerten mehrere Exemplare der am Montag zuvor erschienenen Ausgabe des Magazins “Der Spiegel”, die auf dem Tisch der Kläger und im Publikum zu sehen waren. Das Titelbild zeigt einen Priester, der in der einen Hand die Bibel trägt, während er sich mit der anderen unter die Soutane fasst. Täglich melden sich in Deutschland gerade weitere Opfer zu Wort, die an kirchlichen Privatschulen missbraucht wurden, diesmal von Jesuiten.
Bestritten wurden all diese Vorwürfe während der gesamten Verhandlung von niemandem. Der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch, Vorsitzender der deutschen Bischofskonferenz, ließ sich merkwürdigerweise durch einen protestantischen Anwalt vertreten, der keinerlei Anstalten machte, den christlichen Geist der Kirche zu beschwören. Es ging ihm statt dessen nur um juristische Dinge, vor allem um die Frage: Dürfen die Kläger überhaupt klagen? Sie bezeichnen sich als “Blutsverwandte” des Jesus von Nazareth, des großen Liebe-Weisheitslehrers der Menschheit, die diesen vor einem Missbrauch Seines Namens schützen wollen. Aber können sie das auch beweisen?
Nachdem der Vorsitzende Richter sehr einsilbig bleibt, nützen die Kläger ihre Chance, der Öffentlichkeit darzulegen, welches Anliegen sie haben. Sie versuchen, die katholische Kirche mit ihren eigenen Waffen zu schlagen: Sie wurden als Säuglinge getauft und sind damit nach Lehre der Kirche Teil des “mystischen Leibes Christi” – denn so nennt sich die Kirche. “Blutsverwandter geht es nicht”, sagt der Journalist Alfred Schulte. “Mit der Taufe wird jeder Gläubige zu einem Adoptivsohn von Christus”, sagt Dieter Potzel, ein ehemaliger lutherischer Pfarrer. “Und mit jeder Kommunion erneuert er diese Verbundenheit.” Falls das Gericht dies jedoch nicht anerkenne, so stelle es fest, dass die Kirche hier einen “falschen Zauber” verbreite, der mit Jesus nichts zu tun habe. Dann wäre ihre Klage umso berechtigter.
Die Richter schweigen. “Was soll ich den Kindern sagen, die zu mir in die Praxis kommen?”, fragt Dr. Peter Thurneysen, ein Psychotherapeut. “Sie erzählen mir, wie sie unter der Vorstellung einer ewigen Verdammnis leiden, die Jesus nie lehrte. Wer verhilft ihnen zu der Klarheit, dass eine Institution, die so etwas lehrt, niemals christlich sein kann?” “Ich war selbst Richter”, sagt Dr. Gert-Joachim Hetzel, “und ich weiß, dass ein Gericht immer einen Weg findet, wenn es möchte.” Und der Journalist Matthias Holzbauer fügt hinzu: “Sie müssen sich entscheiden, wem Sie dienen wollen: dem Volk oder der Kirche. Sie als Richter werden von den Steuergeldern des Staates bezahlt. Die Kirche zahlt keine Steuern, sondern sie nimmt sich Geld vom Staat, Subventionen in Milliardenhöhe. Wem also wollen Sie dienen?” Nach katholischer Lehre müsse auch ein Laie in seiner Berufsausübung den Weisungen der Kirche folgen – doch die Richter hatten sich geweigert, im Vorfeld des Prozesses anzugeben, welcher Konfession sie angehören. Sie weigerten sich – doch jeder deutsche Bürger muss auf seiner Lohnsteuerkarte seine Konfession angeben, ob er will oder nicht – eine Vorschrift von 1933, als Adolf Hitler mit dem Vatikan ein Konkordat abschloss.
Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück. Doch jedem im Saal ist klar, dass sie ihr Urteil längst gefällt haben: Die Klage wird abgewiesen. Und so kommt es auch. Die Sensation findet nicht statt. Der Vorsitzende Richter hebt gerade an, zu erklären, dass den Klägern die “Aktivlegitimation2 fehle. Da ertönt aus dem Publikum der Ruf: “Wo bleibt hier die Gerechtigkeit? Wo bleibt hier die Wahrheit?” Sichtlich entnervt bricht der Richter die Urteilsverkündung ab und verlässt fluchtartig den Saal. Er hat seine “Pflicht” getan – im Sinne der Kirche, der er möglicherweise selbst angehört.
Die Kläger sind jedoch keineswegs niedergeschlagen, eher kämpferisch gestimmt. Sie haben zwar den Prozess verloren, doch dennoch haben sie gewonnen. “Niemand hat bestritten, dass die Kirche nicht christlich ist”, sagt Dr. Hetzel in die Kameras. “Sie haben es nicht einmal versucht”. “Das ist ein historischer Tag”, sagt Matthias Holzbauer. “Jahrhundertelang wurden sogenannte Ketzer vor Gericht gestellt, weil sie angeblich den falschen Glauben hatten. Und heute stand zum ersten Mal die Kirche selbst vor Gericht. Die Wahrheit kommt mehr und mehr ans Licht – unaufhaltsam.” “Die Justiz hat sich durch ihr gezieltes Ausweichen entlarvt und gezeigt, wem sie sich noch immer verpflichtet fühlt”, sagt Dr. Christan Sailer, Rechtsanwalt und einer der Kläger. Man werde prüfen, ob eine Revision angestrebt werde. Auf jeden Fall aber gehe die Aufklärung der “Freien Christen” weiter: Am 16. März klagen sie in Hannover gegen die deutsche Lutherkirche: Sie soll sich nicht länger “christlich” nennen.
© 2009 Universelles Leben e.V. • E-Mail: info@universelles-leben.org
Katholische Kirche vor dem Verwaltungsgericht Freiburg – Religiöser Verbraucherschutz auf dem Prüfstand
Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit
Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld
Pressemitteilung 1.2.2010
Katholische Kirche vor dem Verwaltungsgericht Freiburg – Religiöser Verbraucherschutz auf dem Prüfstand
Der Schutz des Verbrauchers im Verkehr mit Waren und Dienstleistungen ist in Deutschland eingehend geregelt. Niemand soll durch falsche oder irreführende Angaben getäuscht und hinters Licht geführt oder geschädigt werden. So kann durch die Gerichte beispielsweise untersagt werden, irreführende oder missbräuchliche Angaben im Rechtsverkehr zu unterlassen.
Seit Jahren wird darüber diskutiert, ob ein ähnlicher Schutz des Bürgers im Bereich der Religion nicht wünschenswert wäre.
Einen Vorstoß in diese Richtung haben jetzt einige Bürger, die sich Freie Christen für den Christus der Bergpredigt nennen, in Richtung auf die Marktführer im religiösen Bereich unternommen. Sie haben analog den Verbraucherschutzvorschriften die katholische Kirche abgemahnt, den Gebrauch des Begriffs „christlich“ für ihre Konfession zu unterlassen.
Nachdem die katholische Kirche dieser Aufforderung nicht nachkam, erhoben sie Unterlassungsklage beim Verwaltungsgericht Freiburg. Dort wird am 10. Februar 2010 über diese Klage verhandelt.
Die Kläger, unter ihnen ein Theologe, ein Arzt, zwei Journalisten und zwei Juristen, weisen nach, dass die römisch-katholische Dogmatik mit der Person und der Lehre des Jesus von Nazareth, wie sie in den Evangelien überliefert ist, nichts zu tun hat, sondern weitgehend dazu konträr ist.
Die katholische Kirche hat die Argumente der Kläger nicht widerlegt. Sie vertraut darauf, dass der von den Klägern beanstandete Etikettenschwindel und die damit verbundene Irreführung der Bürger von den Freiburger Richtern nicht beanstandet wird. Es wäre in der Tat das erste Verfahren eines effektiven Schutzes des Bürgers vor religiösem Etikettenschwindel.
Ob die Freiburger Richter in der Lage sind, für die Bürger und gegen die katholische Kirche zu entscheiden, bleibt abzuwarten. Ihr religiöses Bekenntnis mochten die Richter den rechtssuchenden Bürgern nicht offenbaren. Inwieweit sie durch ihr Glaubensbekenntnis der katholischen Kirche verpflichtet sind, könnte aber für den Ausgang des Verfahrens nicht ohne Bedeutung sein.
Nähere Informationen: www:christus-oder-kirche.de Telefon 09391-50 42 13
